Was sind vorrangige Leistungen?
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind grundsätzlich nachrangig, sofern der monatliche Bedarf durch andere vorrangige Leistungen (§12a SGB II) gedeckt werden kann. Eine entsprechende Leistungsberechtigung auf solche vorrangigen Leistungen (Aufstellung unten stehend) muss daher vorab geprüft werden.
Vorrangige Leistungen sind damit Zahlungen anderer Behörden oder Stellen, die die Hilfebedürftigkeit und damit den Anspruch nach dem SGB II:
- ggf. vollständig ausschließen oder durch ihre Höhe vermeiden,
- zu einem bestimmten Zeitpunkt beseitigen oder verkürzen (durch Anrechnung der Leistung entfällt die Hilfebedürftigkeit) oder zumindest mindern (durch Anrechnung der Leistung wird die Hilfebedürftigkeit/der Anspruch nach dem SGB II reduziert).
Diese Leistungen müssen vorrangig von Ihnen in Anspruch genommen werden; die hierfür erforderlichen Anträge sind von Ihnen selbst zu stellen. Bei der Inanspruchnahme bzw. Beantragung dieser Leistungen besteht kein Wahlrecht.
Beispiele für vorrangige Leistungen
Nachfolgend einige Beispiele für vorrangige Leistungen:
- Elterngeld
Bitte wenden Sie sich an die L-Bank Baden-Württemberg (https://www.l-bank.de/produkte/familienfoerderung/elterngeld.html) - Kindergeld, Kinderzuschlag
Bitte wenden Sie sich an die Familienkasse (www.familienkasse.de) - Mutterschaftsgeld
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung bzw. das Bundesamt für soziale Sicherung (www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick)
Unterhalt Geltendmachung des Anspruchs erfolgt gegenüber der jeweils unterhaltsverpflichteten Person - Unterhaltsvorschuss
Bitte wenden Sie sich an Stadt Pforzheim, Jugend- und Sozialamt, Jugendhilfe (www.pforzheim.de/buerger/buergerservice/info/service-bw/leistungen/show/170-unterhaltsvorschuss-beantragen.html) - Wohngeld
Bitte wenden Sie sich an: Stadt Pforzheim, Jugend- und Sozialamt, Wohngeldstelle (www.pforzheim.de/buerger/buergerservice/info/service-bw/leistungen/show/96-wohngeld-beantragen.html) - Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung:
- Arbeitslosengeld
Bitte wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Nagold Pforzheim) (www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden) - Berufsausbildungsbeihilfe
Bitte wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Nagold Pforzheim) (www.arbeitsagentur.de/bildung/ ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Meister*innen und Schüler*innen
Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Enzkreis, Sozial- und Versorgungsamt (www.enzkreis.de)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Student*innen
Bitte wenden Sie sich an das Studierendenwerk am Ort der jeweiligen Hochschule, Akademie etc.
- Arbeitslosengeld
- Leistungen der Krankenkassen bzgl. Krankengeld oder Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Krankenversicherung - Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bzgl. Verletztengeld oder Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gesetzliche Unfallversicherung (www.dguv.de) - Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bzgl. Übergangsgeld, Altersrente, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente
Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de)