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Leistungen für Unterkunft und Heizung

Welche Kosten können übernommen werden?

Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Beantragen Sie erstmalig Bürgergeld gilt für das erste Jahr im Leistungsbezug eine Karrenzzeit von einem Jahr. Über diesen Zeitraum kommt es zu keiner Prüfung der Angemessenheit beim Wohnraum.

Die aktuell angemessenen Kosten der Unterkunft (ohne Heizkosten) für den Stadtkreis Pforzheim können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

 

Angemessene Kosten der Unterkunft

Haushaltsgröße (Personenanzahl)

Zulässige Wohnfläche (Quadratmeter)

Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete (EUR)

1

45

466

2

60

589

3

75

703

4

90

813

5

105

918

6

120

1.036

Sie sind ein Haushalt mit mehr Personen? Dann kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter oder zuständige Leistungssachbearbeiterin. 

Häufige Fragen

Was versteht man unter Bruttokaltmiete?

Die Bruttokaltmiete setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Nettokaltmiete
  • Kalte Betriebskosten (umlagefähige/verbrauchsunabhängige sowie verbrauchsabhängige Kosten wie z.B. Grundsteuer, Aufzug, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Hausmeister, Antenne/Kabelfernsehen, Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung). Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.

Vor Anmietung einer neuen Wohnung ist immer die Angemessenheit durch das Jobcenter bestätigen zu lassen.

Was passiert, wenn die Wohnungskosten nicht angemessen sind?

Falls Sie in einer unangemessen teuren Wohnung leben, können zunächst die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Sie sind dann aber gleichzeitig verpflichtet, Ihre Kosten auf die angemessene Höhe zu senken. Dies kann z.B. durch einen Wohnungswechsel oder eine Untervermietung erfolgen. Dieser Verpflichtung müssen Sie nach einer Karrenzzeit von einem Jahr nachkommen. In diesem Zeitraum kommt es zu keiner Prüfung der Angemessenheit beim Wohnraum. Die Heizkosten jedoch müssen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.

Nach der Karenzzeit von einem Jahr sind Sie bei der Suche nach einer angemessen Wohnung verpflichtet, regelmäßig alle Angebote an privaten, städtischen und insbesondere öffentlich geförderten Wohnungen aufzugreifen. Ihre Bemühungen müssen außerdem nachvollziehbar und ausführlich (mit Benennung von Art, Ort, Zeit und beteiligten Personen) dokumentiert werden. Nachweise über entsprechende Bemühungen sind vorzulegen.

Bei einer Untervermietung sind von Ihnen aufgegebene Anzeigen (z.B. in Anzeigenblättern, Internet) vorzulegen. Außerdem wird ein Untermietvertrag sowie eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass ihm das Untermietverhältnis bekannt ist, benötigt.

Sind Ihre Bemühungen nicht ausreichend und/oder bestehen Zweifel, dass Sie sich ernsthaft um eine Mietsenkung bemühen, können nur noch die angemessenen Kosten übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Mietschulden für eine Wohnung mit unangemessenen Kosten nicht übernommen werden können.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Während des Leistungsbezugs sind Sie verpflichtet, jeden geplanten Wohnungswechsel unverzüglich vor Abschluss eines Mietvertrages mitzuteilen, da das Jobcenter dem Umzug vorab zustimmen muss.

Ihr/e Sachbearbeiter/in informiert Sie gerne über die für einen Umzug notwendigen Unterlagen und berät Sie bei Fragen zu Kaution, Umzugs- oder Renovierungskosten!

Erfolgt ein Umzug ohne vorherige Zusicherung, kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Umzugs- und Renovierungskosten) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete (selbst wenn diese angemessen ist) abgelehnt werden.

Einem Umzug kann grundsätzlich zugestimmt werden, wenn er erforderlich ist (z.B. wenn bei Familienzuwachs eine größere Wohnung benötigt wird) und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.

Informationsblatt Umzug für unter 25-Jährige

Informationsblatt Umzug für über 25-Jährige

Welche Unterlagen sind für die Zusicherung des Jobcenters erforderlich?

Damit das Jobcenter prüfen kann, ob die von Ihnen ausgewählte Wohnung angemessen ist, müssen Sie dort zwei Dokumente vorlegen:

  • Mietvertrag (noch nicht unterschrieben)
  • Mietbescheinigung (der zu verwendende Vordruck wird im Jobcenter ausgegeben oder kann bequem hier online heruntergeladen werden)

Die Mietbescheinigung muss vom Vermieter korrekt (siehe rechts unten) und vollständig ausgefüllt werden. Es sind monatliche Nebenkostenbeträge anzugeben, jährliche Pauschalbeträge können nicht akzeptiert werden.