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Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Voraussetzungen, Leistungen und Hinweise zur Antragstellung

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) dienen der Sicherung des Lebensunterhalts. Die rechtliche Grundlage ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese Seite bietet Ihnen wichtige Informationen rund um das Bürgergeld. 

Bürgergeld: Leicht erklärt

Was sind eigentlich nach dem SGB II? Wer kann sie beantragen? Und welche Leistungen umfasst das Angebot? Fragen rund um das Thema Bürgergeld beantwortet dieses Erklär-Video.

Anspruchsvoraussetzungen

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Personen die

  1. zwischen 15 und 65 Jahre alt sind,
  2. erwerbsfähig sind,
  3. hilfebedürftig sind und
  4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Pforzheim haben.

Was bedeutet "erwerbsfähig"?

Erwerbsfähig ist, wer gesundheitlich in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.

Was bedeutet "hilfebedürftig"?

Hilfebedürftig ist, wer nicht ausreichend Einkommen und/oder Vermögen hat, um den Lebensunterhalt von sich und seiner Bedarfsgemeinschaft selbst zu finanzieren und auch keine Unterstützung von anderen bekommt.

Leistungsarten

Leistungsarten für leistungsberechtigte Personen nach § 4 SGB II sind

Dienstleistungen

insbesondere Arbeitsvermittlung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 – 18 SGB II)

  • Passgenaue Vermittlung von arbeitsuchenden Menschen in den ersten Arbeitsmarkt
  • Unterstützung bei der Arbeitssuche und bei der Arbeitsaufnahme
  • Aus- und Weiterbildung
  • Geförderte Beschäftigung
  • Indirekte Integrationsleistungen

Geldleistungen

insbesondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
(§§ 19 ff SGB II)

  • Regelbedarf (§ 20 SGB II) und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige (§ 23 SGB II)
  • Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
  • Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) 
  • Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Sachleistungen

insbesondere § 24,  § 31a SGB II

Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Leistungen nach dem SGB II erhalten können, wenn Sie einen Antrag stellen.

Zur Antragstellung können Sie entweder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren oder persönlich im Jobcenter Pforzheim vorsprechen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Für die Bearbeitung des Antrages werden zudem Einkommens- und Vermögensnachweise, sowie Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Heizung benötigt. Nähere Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Antragstellung im Jobcenter Pforzheim.

Personen, die im Enzkreis wohnen, beantragen die Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Landratsamt Enzkreis.