SGB-II-Leistungen online beantragen
Ab sofort können Sie den Erstantrag und den Weiterbewilligungsantrag auf SGB-II-Leistungen sowie Veränderungsmitteilungen vollständig digital ausfüllen und mit allen erforderlichen Nachweisen an uns übermitteln. Bei Erstantragstellung kontaktieren Sie bitte vorher immer den zuständigen Leistungssachbearbeiter. Diesen finden Sie hier.
Hier geht's zum Erstantrag auf SGB-II-Leistungen
Hier geht's zum Weiterbewilligungsantrag und zur Veränderungsmitteilung
Hier geht's zur digitalen Voranmeldung des Erstantrages auf SGB-II-Leistungen
Sobald Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird er an das Jobcenter weitergeleitet und bearbeitet.
Bitte beachten Sie folgendes:
Laden Sie die im Antrag angeforderten Unterlagen hoch, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.
Bei fehlenden Unterlagen werden diese postalisch von Ihnen nachgefordert.
Zur Antragsbearbeitung wird eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung benötigt, die Sie bitte bei Antragstellung im Onlineantrag hochladen.
Ergänzende Unterlagen
- Einkommensbescheinigung187 KB
- EKS vorläufig1 MB
- EKS1,002 KB
- Antrag Mehrbedarf149 KB
- Mietbescheinigung93 KB
Weitere Informationen
- EKS AnlageHinweise EKS (für Selbständige) - Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum