SGB II-Leistungen online beantragen
Ab sofort können Sie den Erstantrag und den Weiterbewilligungsantrag auf SGB II-Leistungen sowie Veränderungsmitteilungen vollständig digital ausfüllen und mit allen erforderlichen Nachweisen an uns übermitteln. Bei Erstantragstellung kontaktieren Sie bitte vorher immer den zuständigen Leistungssachbearbeiter. Diesen finden Sie hier.
Hier geht's zum Erstantrag auf SGB-II-Leistungen
Hier geht's zum Weiterbewilligungsantrag und zur Veränderungsmitteilung
Hier geht's zur digitalen Voranmeldung des Erstantrages auf SGB II-Leistungen
Sobald Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird er an das Jobcenter weitergeleitet und bearbeitet.
Bitte beachten Sie folgendes:
Laden Sie die im Antrag angeforderten Unterlagen hoch, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.
Bei fehlenden Unterlagen werden diese postalisch von Ihnen nachgefordert.
Zur Antragsbearbeitung wird eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung benötigt, die Sie bitte bei Antragstellung im Onlineantrag hochladen.
Ergänzende Unterlagen
- Einkommensbescheinigung 187 KB
- EKS vorläufig 1 MB
- EKS 1,002 KB
- Antrag Mehrbedarf 149 KB
- Mietbescheinigung 93 KB
Weitere Informationen
- Merkblatt SGB II 2 MB
- Rechtsfolgenbelehrung Onlineantrag 479 KB Rechtsfolgenbelehrung für den Onlineantrag auf Grundsicherung | Stand Juni 2026
- Handout Wohnsitzauflage 39 KB
- Erreichbarkeitsverordnung 273 KB
- EKS Anlage 72 KB Hinweise EKS (für Selbständige) - Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum
