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Berufliche Rehabilitation

Sie haben gesundheitliche Probleme und haben deshalb Schwierigkeiten eine Arbeit zu finden oder diese zu behalten? Aufgrund einer (drohenden) Behinderung brauchen Sie Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben? Dann kann Ihnen eine Reha (Rehabilitation) helfen – wir sprechen hier von einer beruflichen Rehabilitation.

Über die Notwendigkeit beruflicher Rehabilitation entscheidet ein Rehabilitationsträger. Dies können gesetzliche Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung- und Fürsorge, die Bundesagentur für Arbeit, die Öffentliche Jugendhilfe und Träger der Sozialhilfe sein. Welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist, richtet sich nach der Ursache der Erkrankung/ Behinderung (z. B. Arbeitsunfall, Impfschaden, Kriegsunfall etc.) und nach dem Umfang der angerechneten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständiger Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation, sofern kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.