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Datenschutz im Jobcenter

Um Arbeitslosengeld II bewilligen zu können und um den Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern, müssen wir Sozialdaten von Ihnen erheben. Sozialdaten sind beispielsweise Angaben zum beruflichen Werdegang sowie Einkommens- oder Vermögensverhältnisse.

Sozialdaten sind besonders sensibel und schutzbedürftig. Sie haben ein Recht darauf, dass wir Ihre Daten nicht unbefugt verarbeiten.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Die Verordnung gilt mit ihrem In-Kraft-Treten als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.

Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:

Informationspflichten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO

Haben Sie Fragen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten im Jobcenter?

Dann können Sie sich gerne an unsere Datenschutzsachbearbeiterin, Frau Steinmetzger, wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch in der

Broschüre Datenschutz im Jobcenter.