Zum Inhalt springen

Schlichtungsstellen im Jobcenter Pforzheim

Das neu eingeführte Schlichtungsverfahren regelt Fragen und Meinungsverschiedenheiten zum Kooperationsplan. Für alle anderen Themen haben Sie die Möglichkeit, die Ombudsstelle einzuschalten.

Das Schlichtungsverfahren

Sind Sie sich bei der Erarbeitung oder Fortschreibung des Kooperationsplans mit Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager uneinig und finden keine gemeinsame Lösung? Dann kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.

Es wird eine Schlichtungsperson hinzugezogen, die versuchen wird, in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu finden. Die Schlichtungsstelle ist neutral und erhält keine Vorgaben vom Jobcenter.

Das Schlichtungsverfahren kann von jeder Seite oder auch gemeinsam eingeleitet werden. Durch das Einleiten des Schlichtungsverfahrens entstehen Ihnen keine Nachteile. Damit es bei dem Eingliederungsprozess nicht zu längeren Verzögerungen kommt, wird das Schlichtungsverfahren auf vier Wochen begrenzt.

Die Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist eine neutrale und unparteiische Schlichtungsstelle. Sie arbeitet unabhängig vom Jobcenter und kann von allen Kundinnen und Kunden in Anspruch genommen werden. Durch die Einschaltung der Ombudsstelle kann versucht werden, in Streitfällen ohne bürokratischen Aufwand zwischen den Parteien zu vermitteln. Das Ziel ist es, eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Die Ombudsstelle versucht, bei auftretenden Streitigkeiten zwischen den Kunden*innen und den Mitarbeitern*innen zu schlichten und damit das Gesprächsklima zu verbessern. Es können Verfahrensabläufe innerhalb des Jobcenters und die getroffenen Entscheidungen in einem Gespräch detailliert erläutert werden. Die Ombudsstelle kann im Einzelfall eine Lösung empfehlen. Sie nimmt aber auch Anregungen, Kritik und Beschwerden von Kunden*innen des Jobcenters entgegennehmen. Darüber hinaus unterstützt, erklärt und berät sie bei unklaren Sachverhalten und Fragen rund um den Bescheid.

Wichtig: 
Durch die Einschaltung der Ombudsstelle wird weder ein Bescheid außer Kraft gesetzt noch die mitgeteilte Frist unterbrochen.