Zum Inhalt springen

Weitere Serviceangebote für Sie als Arbeitgeber

Leistungen rund um die Vermittlung von Arbeitskräften

Neben der Vermittlung von passgenauen Arbeitskräften bieten wir Ihnen ebenfalls Support in anderen Belangen rund um die Arbeitsvermittlung. Von finanziellen Fördermöglichkeiten über berufliche Qualifizierung bis hin zur Unterstützung bei der Einstellung geflüchteter Menschen. Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern.

Finanzielle Förderleistungen

Wir bieten Ihnen eine jeweils auf den Einzelfall abgestimmte Unterstützung. Da wir es mit Menschen unterschiedlichster Qualifikationen zu tun haben, können die Fördermöglichkeiten unterschiedlich ausfallen.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Voraussetzungen:

  • Der Bewerber hat Anspruch auf Bürgergeld.
  • Der Bewerber hat seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Pforzheim.
  • Es wird ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit, mind. 15 Stunden/Woche) mit einer Vertragslaufzeit von i.d.R. mindestens 12 Monaten begründet.
  • Der Bewerber war in den letzten 4 Jahren vor der geplanten Einstellung noch nicht mehr als 3 Monate im  Unternehmen/ Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hat dort eine Berufsausbildung absolviert.

Wichtig ist:

  • Die Lohnkostenzuschüsse müssen vor Abschluss des Arbeitsvertrags beim Jobcenter Pforzheim beantragt werden.
  • Für über 50-jährige und schwerbehinderte Bewerber sind z.T. gesonderte Förderungen möglich.

Praxiserprobung in Ihrem Unternehmen

Im Rahmen von betrieblichen Praktika erhalten Sie die Möglichkeit unbürokratisch und kostenfrei die Eignung eines potentiellen Bewerbers für eine vakante Position in Ihrem Unternehmen zu erproben.
Stellenspezifisch variiert die Dauer des Praktikums in beidseitiger Absprache.

Ziele der Praxiserprobung: 

  • Die Eignung des Bewerbers für die zu besetzende Stelle wird im Vorfeld abgeklärt.
  • Notwendige berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten können vermittelt werden.
  • Bei Bewährung nach Möglichkeit die Übernahme in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Wichtig ist:

  • Das Jobcenter Pforzheim muss einer betrieblichen Praxiserprobung VORHER zugestimmt haben.
  • Sie als Arbeitsgeber müssen den Arbeitnehmer während des Praktikums bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

Berufliche Qualifizierung

Sie suchen Personen mit speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten?

Wir qualifizieren unsere Kunden (inner- oder überbetrieblich) nach den von Ihnen gewünschten Kenntnissen und Fähigkeiten.

Unsere beruflichen Qualifikationen werden laufend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes angepasst. Unsere bestehenden Kontakte zu Verbänden, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen befähigen uns, Bedarfe und Tendenzen am Arbeitsmarkt zu erkennen und unsere Qualifizierungsmaßnahmen gezielt danach auszurichten.

Unterstützung bei der Einstellung geflüchteter Menschen

Als sozial engagiertem Arbeitgeber möchten wir Ihnen schnell und einfach die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen, um Flüchtlingen in Ihrer Firma eine Perspektive bieten zu können. Wir haben für Sie informative Webseiten verlinkt und bieten Ihnen unterschiedliche Informationen zum Download an. Zudem können wir als Arbeitgeberberatung der Stadt Pforzheim durch die intensive Arbeit mit geflüchteten Menschen auf eine Vielzahl von Erfahrungswerten zurückgreifen und Sie als interessierten Arbeitgeber mit vielfältigen Informationen versorgen. Erste Projekte mit Arbeitgebern aus unterschiedlichen Branchen konnten erfolgreich umgesetzt werden und wurden teilweise prämiert.

Grundsätzlich gilt: Ein Ausländer darf nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Was wird gemäß § 39 Abs. 2 AufenthG geprüft?

  1. Kann die Stelle durch einen Deutschen, einen EU-Bürger oder einen ausl. Staatsbürger mit dauerhaftem Aufenthalt (anerkannter Flüchtling) vorrangig besetzt werden (Vorrangprüfung)
  2. Sind die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger als für inländische Arbeitnehmer (Lohn; Gehalt)
  • Ab 15 Monaten Aufenthalt entfällt die Vorrangprüfung (vgl. 1.). Es werden nur noch die Arbeitsbedingungen geprüft. 

Ansprechperson finden und Kontakt aufnehmen

Haben Sie Interesse? Oder haben Sie nicht die richtigen Antwort oder Information erhalten? Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns mit, welchen Arbeitsplatz Sie besetzen möchten.

Unsere Arbeitgeberberatung steht Ihnen für eine ausführliche und individuelle Beratung gerne zur Verfügung. Gerne kommen wir auch in Ihr Unternehmen zur persönlichen Kontaktaufnahme.

Ansprechperson Arbeitgeberberatung finden