Ab dem 01. Januar 2025 gilt eine neue Regelung zum Nachweis des Leistungsbezugs nach dem SGB II (Bürgergeld), um eine Kostenbeitragsbefreiung im Bereich KiTA zu erhalten.
Was ändert sich?
Ab dem 01. Januar 2025 wird der Leistungsbescheid des Jobcenters, den Eltern erhalten, als ausreichender Nachweis für den Bezug von SGB-II-Leistungen von den zuständigen Trägern anerkannt. Ein separates Befreiungsschreiben durch das Jobcenter ist in der Regel nicht mehr erforderlich.
Diese Umstellung dient der Vereinfachung und Entbürokratisierung – für Sie als Kundin oder Kunde und für die beteiligten Stellen.
Was bedeutet das für Sie?
- Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, legen Sie bitte Ihren aktuellen Leistungsbescheid bei der jeweiligen Stelle vor.
- Ein zusätzliches Befreiungsschreiben wird grundsätzlich nicht mehr erstellt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Ansprechperson im Jobcenter.