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Die Bezieher von Bürgergeld erhalten ab Januar 2024 mehr Bürgergeld

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelsätze für das Bürgergeld erhöht.

©Idprod via Adobe StockFoto: Idprod

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Regelbedarf für

Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist563 Euro
volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft506 Euro
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen451 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren390 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahren357 Euro

Der Regelbedarf umfasst insbesondere Kosten der Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie (ohne Heizung und Warmwasser), Bedarfe des täglichen Lebens sowie Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html) und der Servicestelle SGB II (https://www.sgb2.info/DE/Themen/Buergergeld/buergergeld-faq-art.html). Alle Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auch in englischer Sprache hier.