Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Regelbedarf für
Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist | 563 Euro |
volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft | 506 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen | 451 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahren | 357 Euro |
Der Regelbedarf umfasst insbesondere Kosten der Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie (ohne Heizung und Warmwasser), Bedarfe des täglichen Lebens sowie Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html) und der Servicestelle SGB II (https://www.sgb2.info/DE/Themen/Buergergeld/buergergeld-faq-art.html). Alle Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auch in englischer Sprache hier.