Änderungen im Bereich der Unterstützung und Beratung durch das Fallmanagement:
- Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Er wird schrittweise bis Ende 2023 die Eingliederungsvereinbarung ablösen.
- Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
- Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
- Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsbeziehenden wird an die Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst.
- In Bezug auf Weiterbildung bzw. Umschulung gilt:
- Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann auch unverkürzt gefördert werden.
- Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.
- Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.
Änderungen im Bereich der Leistungsgewährung:
- Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ – Dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
- Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel
- Wer eine Weiterbildung mit Abschluss macht, bekommt eine Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
- Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
- Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
- Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
- Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt.
Umfangreiche weitere Informationen zum Bürgergeld sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html) und der Servicestelle SGB II (https://www.sgb2.info/DE/Themen/Buergergeld/buergergeld-faq-art.html) zusammengestellt. Alle Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auch in englischer Sprache hier.