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Einführung des neuen Bürgergeldes ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wird das bisherige Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt. Die neuen Regelungen treten schrittweise zum 1. Januar und zum 1. Juli in Kraft.

©Idprod via Adobe StockFoto: Idprod

Im Zentrum der Neuerungen stehen für anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger höhere Leistungen und bessere Chancen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung durch Qualifizierung und Weiterbildung, finanzielle Bonusleistungen sowie verbesserte individuelle Unterstützung.

Der Regelbedarf für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro, für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Die Erhöhung der Regelbedarfe im Bürgergeld erfolgt automatisch, so dass Bürgerinnen und Bürger keinen neuen Antrag stellen müssen, wenn die bisherige Bewilligung bis in das Jahr 2023 reicht. Ein Weiterbewilligungsantrag ist nur erforderlich, wenn die laufende Bewilligung endet.

Daneben ändern sich zum 1. Januar 2023 auch die Regeln für die Berücksichtigung der Kosten für die Wohnung und die Freibeträge für Vermögen und Einkommen aus Arbeit sowie aus Jobs für Schülerinnen, Schüler und Studierende.

Im Falle von Pflichtverletzungen kann das Jobcenter ab Januar 2023 wieder Leistungsminderungen aussprechen, da das bisher geltende Sanktionsmoratorium zum Jahreswechsel endet.

Alle aktuellen Informationen zu den mit der Einführung des Bürgergeldes in Kraft tretenden Änderungen werden Schritt für Schritt auf der Homepage des Jobcenters bereitgestellt.

Informationen zu den vorwiegend ab 1. Juli 2023 im Bereich der Unterstützung und Beratung durch das Fallmanagement wirksam werdenden Änderungen erhalten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls durch die laufend aktualisierten Veröffentlichungen auf der Homepage sowie im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Fallmanagement.

Umfangreiche weitere Informationen zum Bürgergeld sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html) und der Servicestelle SGB II (https://www.sgb2.info/DE/Themen/Buergergeld/buergergeld-faq-art.html) zusammengestellt.