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Bildung und Teilhabe: Informationen zum zweiten Schulhalbjahr

Im zweiten Schulhalbjahr gewinnen zwei Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besondere Bedeutung

Teacher in front of elementary school class, back view© 123rfFoto: 123rf

Das zweite Schulhalbjahr ist die Zeit, in der in den Kitas und Schulen viele Ausflüge und Klassenfahrten stattfinden. Außerdem geht es auch um einen erfolgreichen Abschluss des Schuljahres vor den Sommerferien.

Kita-, Schulausflüge und Klassenfahrten:

Die Kosten für Kita-, Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule abrechnet. Hierzu gehört nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs. Ab einer Gesamtausgabenhöhe von 400 EUR pro Veranstaltung und Kind wird eine detaillierte Endabrechnung benötigt. Das entsprechende Formular steht hier zum Download zur Verfügung.

Lernförderung:

Es können ebenfalls die Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden, wenn diese erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele zu erreichen und vor Ort keine ausreichenden schulischen Angebote existieren. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es nicht an. Die maßgebliche Einschätzung muss von der verantwortlichen Lehrkraft vorgenommen werden und schriftlich dokumentiert werden.

Es gelten hierbei Kostenbegrenzungen: für eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) können im Gruppenunterricht bis zu 18 EUR übernommen werden, im Einzelunterricht bis zu 30 EUR. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die auf das Erlernen der deutschen Sprache zielen sowie solche, die auf die Therapie von Lernbehinderungen ausgerichtet sind. Das entsprechende Formular steht hier zum Download zur Verfügung.