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Studienstarthilfe ab dem Wintersemester 2024/2025

BAföG Reform - Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten werden künftig mit einem einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro unterstützt.

©123rfFoto: Olga Yastremska

Ab dem Wintersemester 2024/2025 kann nach den §§ 56 ff. des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eine Unterstützungsleistung für Personen, die auf Sozialleitungen angewiesen sind und für die die hierdurch gerade anfänglichen Kosten eine immense Belastung darstellen. Da es sich um einen Zuschuss handelt, muss dieser nicht zurückgezahlt werden.

Um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie unter 25 Jahre alt sein und sich zum ersten Mal an einer Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz immatrikulieren. Bis zum Vormonat der Studienbeginns muss eine der berücksichtigungsfähigen Sozialleistungen bezogen worden sein (vgl. § 56, Absatz 1 BAföG). Die Studienstarthilfe kann ausschließlich digital über das Portal „BAföG Digital“ beantragt werden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/studienstarthilfe/studienstarthilfe_node.html